Wer ästhetisch und/oder funktionell höherwertigen Zahnersatz wünscht, muss unter Umständen tiefer in die
eigene Tasche greifen. Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen – vor dem Abschluss sollten Sie das Angebot
aber sorgfältig prüfen. Im Dschungel der Tarife. Die Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist beim Zahnersatz
auf einen Festzuschuss beschränkt, der Patient muss einen Eigenanteil leisten. Eine private Zahnzusatzversicherung
lohnt sich vor allem für Menschen, die hochwertigen Zahnersatz wünschen – denn dann deckt der Festzuschuss
oft nur einen kleineren Teil der tatsächlichen Kosten. Entscheidend für die Auswahl einer Zusatzpolice ist die Frage,
in welcher Höhe Kostenerstattung für Zahnersatz gewünscht wird. Doch hohe Prozentzahlen allein sagen noch
nicht viel aus. Prüfen Sie, ob sich die prozentuale Erstattung wirklich auf den gesamten Rechnungsbetrag bezieht.
Einige Versicherer tragen nur nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse einen bestimmten Prozentsatz der
verbleibenden Restsumme.
Eingeschränkte Leistungen. Viele Tarife unterscheiden nach Art des Zahnersatzes. Häufig ist bei einzelnen
Versorgungsformen die Leistung eingeschränkt. So kann es sein, dass Sie für Kronen und Brücken einen hohen
Zuschuss bekommen, für Inlays oder Implantate dagegen nur einen geringen. Zahlreiche Versicherer schränken ihre
Leistungen durch Höchstgrenzen ein: Sie zahlen zum Beispiel pro Jahr nur einen festgelegten Maximalbetrag.
Bleibt der Beitrag konstant? Bei Verträgen, die nach Art einer Lebensversicherung kalkuliert sind, hängt der Beitrag
vom Eintrittsalter des Kunden ab – danach bleibt er konstant. Bei diesen Tarifen genießt der Kunde besonderen
rechtlichen Schutz: Sie dürfen vom Versicherer nicht gekündigt werden.Dagegen können Verträge nach Art der
Schadenversicherung in den ersten drei Jahren gekündigt werden, und der Versicherer kann nachträglich die Leistungen
kürzen oder die Beiträge erhöhen. Viele Anbieter verzichten aber ausdrücklich auf ihr gesetzliches Kündigungsrecht.
Fragen Sie nach – falls der Versicherer sich die Kündigungsoption offen hält, empfehlen die Experten der Stiftung
Warentest, von diesem Angebot Abstand zu nehmen.Weitere Informationen finden Sie unter www.test.de, Suchwort
„Zahnzusatzversicherungen„.
Zahnzusatzversicherungen