Ästhetik

Die Ästhetik schöner Zähne und eines gewinnenden Lächelns leisten einen wesentlichen Beitrag zum allgemeinen Wohlbefinden. Viele Studien haben gezeigt, dass der Mund und die Zähne ein wahrer Blickfang für andere Menschen sind. Selbstbewusstsein, sicheres Auftreten und auch privater und beruflicher Erfolg werden durch schöne Zähne nachdrücklich verbessert.

In diesem Sinne sind verändernde Maßnahmen grundsätzlich medizinisch nicht notwendig; sie haben einen rein oder überwiegend ästhetisch-kosmetischen, aber auch psychologischen Charakter. Im weitesten Sinne versteht man darunter sowohl kieferchirurgisch-plastische Operationen und kieferorthopädische Behandlungen, als auch im engeren Sinne optische Veränderungen von Zähnen in Form, Farbe und Stellung, auf die wir uns hier beschränken wollen:

Helle, weiße Zähne sind ein häufig geäußerter Wunsch. Das reine Aufhellen von Zähnen ist durch  Bleaching fast immer möglich.

Es besteht auch die Möglichkeit mit Hilfe von Veneers, also keramischen Verblendschalen oder durch das Auftragen von eingefärbten Kunststoffen Veränderungen der Zahnfarbe und auch der Zahnform vorzunehmen.

Die Form und (optische) Stellung der Zähne kann man verändern. Im einfachsten Fall werden vorstehende Kanten, Ecken oder zu lang gewachsene Zähne durch vorsichtiges Beschleifen abgetragen. Fehlende Sustanz, zum Beispiel bei Lücken zwischen den Zähnen oder zu weit nach innen stehenden Zähnen kann mit Hilfe von Kunststoffen oder Keramik aufgebaut werden. Dazu müssen die Zähne nicht umfangreich abgeschliffen werden, sondern meist reicht ein geringfügiges anschleifen da die Materialien mit speziellen Klebesystemen (adhäsiv) am Zahn befestigt werden. Durch die heute sehr hohe Verbundfestigkeit der Klebesysteme sind der Phantasie kaum Grenzen gesetzt. Diese Techniken erlauben es häufig eine im Erwachsenenalter langwierige kieferorthopädisch-kosmetische Behandlung zum umgehen, sind kostengünstiger und das gewünschte Ergebnis wird wesentlich schneller erreicht.

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass derartige rein kosmetisch-ästhetische Behandlungen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, sondern rein privat berechnet werden.