Unfall

Durch äußere Gewalteinwirkung entstehen Abbrüche (Frakturen) oder Risse der Zahnkrone, Lockerungen oder vollständiges Fehlen im Zahnfach. Zusätzlich sind meist noch die Mundschleimhaut, äußere Weichteile (Lippen, Wange) und in schweren Fällen auch der Kieferknochen selbst betroffen.

In den meisten Fällen ist eine Erhaltung des verunfallten Zahnes möglich: gelockerte bzw. verschobene oder herausgefallene Zähne werden regelrecht ins Zahnfach gesetzt und durch Schienung ruhig gestellt, abgebrochene Zahnteile können durch moderne Füllungstechniken oder Überkronung repariert werden, Wurzelfrakturen können chirurgisch behandelt werden (Wurzelspitzenresektion). Bei den größeren Verletzungen ist meist eine Wurzelkanalbehandlung zusätzlich nötig.

Es gelten folgende Empfehlungen:

  • Baldigst (!) eine Zahnarztpraxis aufsuchen

  • Auch Milchzähne sollten/müssen behandelt werden

  • Ausgeschlagene Zähne, auch abgebrochene Teile, suchen (nur bleibende Zähne, da Milchzähne nicht wieder eingepflanzt werden können); falls verschmutzt kurz unter Wasser abspülen - nicht “Sauberkratzen” oder Desinfizieren, da damit für die Heilung wichtige Teile der Wurzelhaut zerstört werden.

  • Zähne nur an der Zahnkrone anfassen

  • Zahn feucht halten: H-Milch, physiologische Kochsalzlösung (Apotheke), notfalls dem Patienten - falls ansprechbar und vernünftig (bleibende Zähne bei Kindern/Jugendlichen) - unter die Zunge oder die Wangentasche legen (nur im Notfall, da der körpereigene Speichel zahlreiche Bakterien enthält).

  • Wenn Sie es sich zutrauen und/oder der Patient es zulässt den bleibenden Zahn in die Wunde zurückstecken

Ideal ist die in Apotheken erhältliche Zahnrettungsbox (tooth recue box) Dentosafe; hierin können Zähne ohne großen Qualitätsverlust bis zu 24 Std. aufbewahrt werden.

Auch wenn kein Zahnschaden erkennbar sein sollte unbedingt in einer Zahnarztpraxis röntgen und die Vitalität überprüfen lassen, da die Wurzel gebrochen sein könnte (Zahnfrakturen).

Zahnunfälle (Arbeit, Schule, Vereinssport) sollten Sie der Versicherung melden. Wichtig ist dabei die Dokumentation, dazu gehören unter Umständen auch Röntgenbilder und Fotos. Auch wenn keine sofortige endgültige Behandlung möglich ist, so besteht der Versicherungsanspruch auch noch nach Jahren, wenn eine rechtzeitige Meldung (u. ggf. Begutachtung) erfolgte.